So titelt rp-online. Hab ich da was nicht mitgekriegt? Gibt es jetzt einen „Reichen-Aufschlag“ auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung? Natürlich nicht. Der Beitrag bleibt bei 19,9 % vom Bruttolohn, gezahlt je zur Hälfte von Arbeitnehmer & Arbeitgeber. Was sich ändern soll ist die „Beitragsbemessungsgrenze“ – sie soll steigen von 5300,- auf 5400,- Euro (West) [...]
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